Verhaltensmaßregeln für die Weihnachtsfeier

Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
wie schon in den Vorjahren wollen wir auch in diesem Jahr das anstrengende Geschäftsjahr mit einer gemeinsamen  Weihnachtsfeier in der Cafeteria beenden. 
Da es im letzten Jahr einige etwas unerfreuliche Zwischenfälle gab, möchte die Geschäftsleitung im Vorfeld auf gewisse Spielregeln hinweisen, um die besinnliche Feier auch im rechten Rahmen ablaufen zu lassen. 
1.) Wenn möglich sollten die Mitarbeiter den besagten Raum noch aus eigener Kraft erreichen, und nicht im alkoholisierten  Zustand von Kollegen hereingetragen werden. Eine Vorfeier ab den frühen Morgenstunden sollte möglichst vermieden werden.
2.) Es wird nicht gern gesehen, wenn sich Mitarbeiter mit ihrem Stuhl direkt an das kalte Buffet setzen. Jeder sollte mit  seinem gefüllten Teller einen Platz an den Tischen aufsuchen! Auch die Begründung "Sonst frisst mir der Brunner die ganzen Melonenschiffchen weg" kann nicht akzeptiert werden. 
3.) Schnaps, Wein und Sekt sollte auch zu vorgerückter Stunde nicht direkt aus der Flasche getrunken werden. Besonders wenn  man noch Reste der genossenen Mahlzeit im Mund hat. Der Hinweis "Alkohol desinfiziert"  beseitigt nicht bei allen Mitarbeiten das  Misstrauen gegen Speisereste in den angetrunkenen Flaschen.
4.) Wer im letzten Jahr den bereitgestellten Glühwein gegen eine Mischung aus Hagebuttentee und Super-Bleifrei ausgetauscht hat, wird darum gebeten diesen Scherz nicht noch einmal zu wiederholen. Sicherlich ist uns allen noch in Erinnerung was passierte als Kollege Moosbacher sich nach dem dritten Glas eine Zigarette anzündete. 
5.) Sollte jemand nach Genuss der angebotenen Speisen und Getränke von einer gewissen Unpässlichkeit befallen werden, so wird darum gebeten die dafür vorgesehen Örtlichkeiten aufzusuchen. Der Chef war im letzten Jahr über den unerwarteten Inhalt seines Aktenkoffers nicht sehr begeistert. 
6.) Wenn Weihnachtslieder gesungen werden, sollten die Originaltexte gewählt werden. Einige unserer Auszubildenden sind noch minderjährig und könnten durch einige Textpassagen irritiert werden. 
In diesem Zusammenhang möchten wir nochmals daran erinnern, das einige der männlichen Kollegen sich noch nicht zur Blutuntersuchung zwecks Feststellung der Vaterschaft gemeldet haben. Unsere im Mutterschaftsurlaub befindliche Mitarbeiterin Frl. Kluge meint, es bestände ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der letzt jährigen Weihnachtsfeier und der Geburt ihrer Tochter Sylvia im September dieses Jahres. 
Wenn wir uns alle gemeinsam an diese wenigen Verhaltensmaßregeln halten, sollte unsere Weihnachtsfeier wieder ein großer Erfolg werden. 
MfG Die Geschäftsleitung

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Dieser Text wurde mit freundlicherweise
von M. H. aus K. zur Verfügung gestellt.