Arbeitsverordnung

1. Die Arbeit ist Erholung, jede Anstrengung ist zu vermeiden.
Wer bei der Arbeit schwitzt, ist sofort zu entlassen!
2. Der Beginn der Arbeitszeit ist dem Ermessen der Angestellten anheim gestellt, darf jedoch nicht vor 10 Uhr vormittags liegen. Vor Beginn der Tätigkeit werden Brötchen, sowie Kaffee und Kuchen verabreicht.
3. Der Mindestlohn beträgt 20 DM die Stunde, das wären also 3.840 DM im Monat! Zusätzlich noch freie Beköstigung, Bier und Zigaretten.
4. Jede Angestellte hat im tadellosen, nach Maß gearbeitetem Kostüm zu erscheinen; die Kosten trägt der Chef.
5. Angestellte, die länger als 5 Wochen im Betrieb sind, werden im Auto zur Arbeitsstätte und wieder nach Hause gefahren. Wagen stehen genügend zur Verfügung, ebenso eine Luxuslimousine für ältere Betriebsangehörige.
6.

Während der Arbeitszeit darf gesungen und gepfiffen werden. Wird ein Schlager angestimmt, so hat es jeder als seine Pflicht anzusehen, nach Kräften mit zu pfeifen!

7. Von 12 bis 15 Uhr ist Mittagstafel. Männer und Frauen nehmen an geschmückter Tafel Platz!
8. Wer bei der Arbeit einschläft, darf nicht geweckt werden.
9. Von 15 bis 16 Uhr ist allgemeine Kaffeetafel. Während dieser Zeit sorgt der Arbeitgeber für musikalische Unterhaltung.
10. Um 17 Uhr ist Feierabend. Beim Verlassen der Arbeitsstätte ist der Chef verpflichtet, jedem Arbeiter die Hand zu schütteln und im Namen der Firma für die aufopfernde Tätigkeit wärmsten Dank auszusprechen.
11. Das Austreten während der Pausen ist möglichst zu unterlassen, dafür ist die Arbeitszeit da.
12. Will ein Arbeiter heiraten, so hat der Chef für eine vollständige Aussteuer zu sorgen. Die Hochzeit findet in der Wohnung des Chefs statt. Der Betrieb ist aus diesem Anlass mindestens 8 Tage zu schließen.
13. Bei Streitigkeiten unter Kollegen sind Tisch- und Stuhlbeine möglichst zu schonen. Knüppel, Revolver und Schlagringe gibt es beim Betriebsrat.

Der Wahlspruch lautet: Arbeite lustig und gediegen,
was nicht fertig wird, bleibt liegen!

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