Arbeitsverordnung |
1. |
Die Arbeit ist Erholung, jede Anstrengung ist zu
vermeiden. Wer bei der Arbeit schwitzt, ist sofort zu entlassen! |
2. | Der Beginn der Arbeitszeit ist dem Ermessen der Angestellten anheim gestellt, darf jedoch nicht vor 10 Uhr vormittags liegen. Vor Beginn der Tätigkeit werden Brötchen, sowie Kaffee und Kuchen verabreicht. |
3. | Der Mindestlohn beträgt 20 DM die Stunde, das wären also 3.840 DM im Monat! Zusätzlich noch freie Beköstigung, Bier und Zigaretten. |
4. | Jede Angestellte hat im tadellosen, nach Maß gearbeitetem Kostüm zu erscheinen; die Kosten trägt der Chef. |
5. | Angestellte, die länger als 5 Wochen im Betrieb sind, werden im Auto zur Arbeitsstätte und wieder nach Hause gefahren. Wagen stehen genügend zur Verfügung, ebenso eine Luxuslimousine für ältere Betriebsangehörige. |
6. |
Während der Arbeitszeit darf gesungen und gepfiffen werden. Wird ein Schlager angestimmt, so hat es jeder als seine Pflicht anzusehen, nach Kräften mit zu pfeifen! |
7. | Von 12 bis 15 Uhr ist Mittagstafel. Männer und Frauen nehmen an geschmückter Tafel Platz! |
8. | Wer bei der Arbeit einschläft, darf nicht geweckt werden. |
9. | Von 15 bis 16 Uhr ist allgemeine Kaffeetafel. Während dieser Zeit sorgt der Arbeitgeber für musikalische Unterhaltung. |
10. | Um 17 Uhr ist Feierabend. Beim Verlassen der Arbeitsstätte ist der Chef verpflichtet, jedem Arbeiter die Hand zu schütteln und im Namen der Firma für die aufopfernde Tätigkeit wärmsten Dank auszusprechen. |
11. | Das Austreten während der Pausen ist möglichst zu unterlassen, dafür ist die Arbeitszeit da. |
12. | Will ein Arbeiter heiraten, so hat der Chef für eine vollständige Aussteuer zu sorgen. Die Hochzeit findet in der Wohnung des Chefs statt. Der Betrieb ist aus diesem Anlass mindestens 8 Tage zu schließen. |
13. | Bei Streitigkeiten unter Kollegen sind Tisch- und Stuhlbeine möglichst zu schonen. Knüppel, Revolver und Schlagringe gibt es beim Betriebsrat. |
Der Wahlspruch lautet: Arbeite lustig und gediegen, was nicht fertig wird, bleibt liegen! |
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