1797: Der auf frischer Tat
ertappte Einbrecher wird zum Tode verurteilt, jedoch nicht mehr auf das Rad
geflochten und mit glühenden Zangen gekniffen, sondern vom Hochgericht ganz
einfach aufgehängt. |
|
1897: Der auf frischer Tat
ertappte Einbrecher wird zu fünf Jahren Kerker verurteilt, jedoch nicht
mehr mit Halseisen und Fußfesseln versehen, sondern bei Wasser und Brot
einfach eingesperrt. |
|
1997: Der auf frischer Tat
ertappte Einbrecher wird auf der Polizeiwache verhört, jedoch nicht mehr in
Untersuchungshaft genommen, sondern nach Feststellung seiner Personalien
unter dem Beifall seiner Freunde ganz einfach entlassen. |
|
In Zukunft: Der auf
frischer Tat ertappte Einbrecher wird nach seiner Bewirtung auf der
Polizeiwache an den Tatort zurückgebracht. Er erhält ein persönliches
Entschuldigungsschreiben des Polizeivorstandes und eine angemessene
finanzielle Entschädigung für den Eingriff in seine persönliche Freiheit.
Auf Wunsch spielt das Polizeiorchester "Nabucco". Dem handelnden
Polizeibeamten droht ein Disziplinarverfahren und er muss sich in
psychiatrische Behandlung begeben! |
|