Rechtsprechung
Gestern-Heute-Morgen

1797: Der auf frischer Tat ertappte Einbrecher wird zum Tode verurteilt, jedoch nicht mehr auf das Rad geflochten und mit glühenden Zangen gekniffen, sondern vom Hochgericht ganz einfach aufgehängt.

1897: Der auf frischer Tat ertappte Einbrecher wird zu fünf Jahren Kerker verurteilt, jedoch nicht mehr mit Halseisen und Fußfesseln versehen, sondern bei Wasser und Brot einfach eingesperrt.

1997: Der auf frischer Tat ertappte Einbrecher wird auf der Polizeiwache verhört, jedoch nicht mehr in Untersuchungshaft genommen, sondern nach Feststellung seiner Personalien unter dem Beifall seiner Freunde ganz einfach entlassen.

In Zukunft: Der auf frischer Tat ertappte Einbrecher wird nach seiner Bewirtung auf der Polizeiwache an den Tatort zurückgebracht. Er erhält ein persönliches Entschuldigungsschreiben des Polizeivorstandes und eine angemessene finanzielle Entschädigung für den Eingriff in seine persönliche Freiheit. Auf Wunsch spielt das Polizeiorchester "Nabucco". Dem handelnden Polizeibeamten droht ein Disziplinarverfahren und er muss sich in psychiatrische Behandlung begeben!

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