Die Amtssache "Bethelheim"
Sehr geehrter Herr Kollege,
in den letzten Tagen hatte ich mich mit einer Anzeige wegen unerlaubter Ausübung des Gastgewerbes in dafür nicht zugelassenen Räumen zu beschäftigen. Die Nachforschungen haben folgendes ergeben: Die Ortsbeschau des Anwesens Flur Nr.148/51 in der Gemarkung Bethelheim/Niederbayern wurde am 25. Dezember von Amtmann Gscheidmeier und mir durchgeführt. Das betreffende Gebäude ist ausgewiesen als landwirtschaftlicher Nutzraum im Außenbereich. Bereits der äußere Augenschein erbrachte erhebliche bau- und feuerpolizeiliche Mängel. Im Inneren mussten wir feststellen, dass der Besitzer das Grundstück als Stallung für Großvieh nutzt, ohne dass ein entsprechender Nutzungsbescheid vorliegt. Weder die Vorraussetzungen für eine artgerechte Tierhaltung sind gegeben, noch gar die für einen Mischviehbestand, wie wir ihn vorfanden (Mastochse und Esel, nicht einmal in getrennten Boxen!). Weiterhin erbrachten unsere Ermittlungen, dass die vorgebrachte Anzeige tatsächlich begründet ist. In dem hygienisch höchst zweifelhaften "Stall" trafen wir zwei männliche und eine weibliche Person, den Angaben nach ein gewisser Joseph von Nazerbach mit Gattin und Sohn. Die Personen konnten sich nur unzureichend ausweisen. Der vorgebliche Herr von Nazerbach hatte lediglich einen Mitgliedsausweis der Zimmerergewerkschaft, Ortsgruppe Nazerbach, bei sich. Einen Kinderausweis für den Säugling besaßen die Eltern nicht, angeblich, weil der Sohn ihren Angaben nach erst am Vorabend geboren worden sei. Unsere Skepsis gegen diese sehr zweifelhafte Geschichte verstärkte sich noch, als die Kindesmutter (?) auf Vorhalt hin keinen Mutterpass über eine bestehende Schwangerschaft vorweisen konnte. Da die Personen ohnehin einen sehr verwirrten Eindruck machten – sie faselten etwas von Hirten und einem Stern – verständigten wir die Polizeiinspektion Bethelheim, die sie vorläufig in Gewahrsam nahm. Nach Auskunft der Polizei ergab die amtsärztliche Untersuchung der Frau, dass es sich um eine "virgo intacta" handelt. Die Herkunft des Säuglings wird nun wohl das zuständige Jugendamt ermitteln müssen, ein Verbrechen ist nicht auszuschließen. In der eigentlichen Untersuchungssache wurde die Staatsanwaltschaft inzwischen eingeschaltet, um den Grundstücksbesitzer wegen der diversen Delikte zu belangen. Wir haben in den uns betreffenden Sachverhalten Bußgeldbescheide und Mängelanzeigen erlassen.
Mit freundlichen Grüßen und besten Weihnachtswünschen
Franz-Xaver Pingelmann
Ordnungsamt Bethelheim
zurück