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Nach ihrem Erfolg in "L'ultimo lord" erhielt Carmen Boni etwa zeitgleich
ein Angebot aus Deutschland, in Robert Lands Komödie "Venus im Frack"4) (1927)
eine Hauptrolle neben Georg Alexander zu
übernehmen. Sie spielte "die emanzipierte Rechtsanwältin Dorothee d'Espard, für die Männer
im Privatleben nicht existieren. Ein Komplett führt sie dann doch in den Hafen der Ehe."5) Für die Schauspielerin wurde Deutschland nun für kurze Zeit zur zweiten Heimat, wie sie ihr Publikum einmal wissen ließ. "Ich hatte zwar günstige Angebote aus Frankreich erhalten, aber mich reizte es, einmal in Deutschland den "Sprung ins Glück" zu machen und in deutschen Ateliers, von deren hervorragenden technischen Ausrüstungen man mir bereits so viel vorgeschwärmt hatte, zu arbeiten. So spielte ich dann unter der Regie von Robert Land die Titelrolle in dem Film "Venus im Frack", der groß herausgebracht wurde und ein starker Erfolgsfilm war. Nun folgte Film auf Film. "Das Mädchen der Straße" nach dem Theaterstück "Scampolo" und "Liebeskarneval", alles Filme, in denen ich die Hauptrolle spielte, und die von Augusto Genina inszeniert wurden. ( ) Ich liebe es, heitere und charmante Charaktere darzustellen. Die Rollen der großen Dame liegen mir ebenso wie die des kleinen Mädchen"6) In der europäischen Co-Produktion "Der Sprung ins Glück" (1928, La storia di una piccola Parigina/Totte et sa chance), einer modernen Aschenputtel-Komödie um eine kleine Pariser Kosmetikerin, die durch turbulente Verwicklungen zur Millionärsgattin aufsteigt, konnte Carmen Boni das Publikum ebenso begeistern wie mit ihrer überzeugenden Darstellung des römischen Bettelmädchens in Augusto Geninas "Scampolo" (1928, → filmportal.de) an der Seite von Livio Pavanelli (Tito Sacchi) und Hans Junkermann (dessen Freund). "Erzählt wird von dem Waisenmädchen Scampolo, das sich in zerrissenen Kleidern und mit seltsamen Jobs durchschlägt, und dessen einziges Glück ein kleiner Hund ist, der genauso einsam ist wie sie. Als sie die Hausangestellte des Ingenieurs Sacchi wird, verlieben sich die beiden ineinander."5) Dieser Stoff wurde später mehrfach verfilmt, unter anderem in Deutschland mit Dolly Haas und Karl Ludwig Diehl (1932, "Scampolo, ein Kind der Straße"3)) sowie mit Romy Schneider und Paul Hubschmid (1958, "Scampolo"3)). Großes Aufsehen erregte Richard Oswalds, zunächst mit einem Aufführungsverbot belege Drama "Gehetzte Frauen" (1927), wo sie an der Seite der Stummfilm-Legende Asta Nielsen als deren unschuldige Tochter von sich reden machte → www.difarchiv.deutsches-filminstitut.de. Ein nachhaltiger Part war ebenfalls die der "Spreewälderin" in "Der fidele Bauer"4) (1927, Regie: Franz Seitz sen.) nach der Operette von Leo Fall mit Werner Krauss in der Titelrolle. In Géza von Bolvárys Abenteuer "Die Gefangene von Shanghai" (1928; Co-Regie: Augusto Genina) spielte sie mit dem britischen "Gentleman"-Mimen Jack Trevor, der auch mit ihr für Geninas Komödie "Liebeskarneval" (1928) vor der Kamera stand. Erneut mit Regisseur Robert Land drehte sie die heitere Geschichte "Prinzessin Olala" (1928) und glänzte als Prinzessin Xenia, die ihrem Verlobten Prinz Boris (Walter Rilla) statt der Lebedame Chichotte de Gastoné (Marlene Dietrich) Unterricht in Liebesdingen erteilt; in weiteren Rollen agierten unter anderem noch Georg Alexander als Kammerherr und Hans Albers als Chichottes Freund. Mit Karl Grune drehte Carmen Boni ihren letzten Stummfilm bzw. zugleich ihren letzten Film in Deutschland und übernahm die Titelrolle in "Katharina Knie" (1929, → filmportal.de), inszeniert nach dem dem gleichnamigen Volksstück3) von Carl Zuckmayer. Neben Carmen Boni zeigten sich in dieser "melodramatischen Zirkus-Saga"5), die Zuckmayer selbst als "ein Seiltänzerstück" bezeichnet hatte, Eugen Klöpfer als der alte Vater Knie, Adele Sandrock als das "Mädchen für alles" Bibbo, Fritz Kampers als Katharinas Vetter Ignaz Scheel, Viktor de Kowa und Ernst Busch als Lorenz und Fritz Knie, ebenfalls Vettern von Katharina; der Komponist und Kapellmeister Werner Schmidt-Boelcke3) komponierte eigens für diesen Film die Musik. Mit Aufkommen des Tonfilms war die Karriere Carmen Bonis in Deutschland wegen der Sprachschwierigkeiten beendet. Sie ging endgültig zurück nach Italien, drehte dort, aber auch in Frankreich, sporadisch einige Filme, konnte jedoch an ihren früheren Ruhm nicht mehr anknüpfen. Nach ihrem Auftritt im zweiten Teil der in Frankreich entstandenen Dumas-Verfilmung von "Der Graf von Monte Christo" (1943, Le comte de Monte Cristo) wurde sie lediglich noch einmal von Christian-Jaque in der Film-Biografie über den "Rote Kreuz"-Gründer und Menschenfreund Henry Dunant3) mit einer Aufgabe betraut und spielte in "Von Mensch zu Mensch" (1948, D’homme à hommes) neben Jean-Louis Barrault als Henry Dunant die kleine Rolle der Comtesse Tamberlani. Wie Carmen Bonis Lebensweg danach verlaufen ist, bleibt im Dunkeln, sie starb am 18. November 19637) in Paris an den Folgen eines Autounfalls. Ihre Ehe mit Augusto Genina war (vermutlich) Anfang der 1930er Jahre geschieden worden, 1936 (oder 1938) ehelichte sie den französischen Schauspieler Jean Rigaux (1909 1991). |
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Quellen (unter anderem): Wikipedia,
www.cyranos.ch
sowie www.film-zeit.de Fotos bei www.virtual-history.com |
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1) Geburtsdatum 17. April 1904 laut Kay Weniger: "Das große Personenlexikon des Films" (Bd. 1, Verlag "Schwarzkopf & Schwarzkopf", Berlin 2001); IMDb sowie
andere Quellen geben stattdessen den 8. April 1901 als Geburtsdatum an. Link: 2) Kurzportrait innerhalb dieser HP, 3) Wikipedia, 4) Murnau Stiftung 5) Quelle: www.film-zeit.de 6) Aus: "Filmkünstler: Wir über uns selbst", Hrsg. Dr. Hermann Treuner, Sibyllen Verlag, Berlin 1928 7) Sterbedatum 18. November 1963 laut Kay Weniger: "Das große Personenlexikon des Films" (Bd. 1, Verlag "Schwarzkopf & Schwarzkopf", Berlin 2001); IMDb gibt stattdessen den 19. November als Sterbetag an. Lizenz Foto Carmen Boni (Urheber: Alexander Binder): Diese Bild- oder Mediendatei ist gemeinfrei, weil ihre urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist. Dies gilt für die Europäische Union, die Vereinigten Staaten, Australien und alle weiteren Staaten mit einer gesetzlichen Schutzfrist von 70 Jahren nach dem Tod des Urhebers. |
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