Einer ihrer ersten ersten Tonfilme war das tragisch endende Offiziers-Drama "Aschermittwoch" (1931) mit Karl Ludwig Diehl, Hans Stüwe und Claire Rommer, in der von Wilhelm Dieterle inszenierten, ebenfalls tödlich endenden Geschichte "Eine Stunde Glück"2) (1931) tauchte Evelyn Holt als die arme Zeitungsverkäuferin auf, die von den beiden Monteuren Eddy (Wilhelm Dieterle) und Tommy (Harald Paulsen) in ein Warenhaus geschmuggelt wird und deren als Spaß gedachten Geschenke als Realität ansieht. Sie agierte als Tochter des Aufsehers einer Berliner Markthalle Adalbert Bulcke (Max Adalbert), der für seine Mitmenschen "Das Ekel"6) (1931) ist, und spielte erneut eine Tochter, die nach Umwegen mit dem arbeitslosen Max (Adolf Wohlbrück) in "Drei von der Stempelstelle"2) (1932) ihr Glück findet. Evelyn Holts letzte Arbeit für den Film war Erich Schönfelders Sportler-Drama "Kampf" (1932), wo sie als Ehefrau des Autorennfahrers Robert Wenck in Erscheinung trat, gespielt von Manfred von Brauchitsch1), im wahren Leben ein berühmter deutscher Autorennfahrer und Sportfunktionär. Danach wurde ihre schauspielerische Karriere abrupt beendet. Nach der sogenannten Machtergreifung der Nationalsozialisten erhielt die angebliche "Halbjüdin" zunächst ein Berufsverbot, das dann bis zur endgültigen Klärung ihrer "Abstammung" in eine zunächst bis 30. Januar 1935 befristete "Sondergenehmigung" umgewandelt wurde. Laut Geburtsurkunde war sie die Tochter des Kaufmanns Waldemar Sklarz, hatte aber eine notariell beglaubigte Erklärung ihrer Mutter eingereicht, dass ihr Vater der britische Journalist Will Hamilton sei. Im Mai 1936 erfolgte durch die "Reichsfilmkammer" (RFK) das Verbot der Fortführung ihres Künstlernamens "Evelyn Holt", "da er jetzt nur noch der Verschleierung der jüdischen Abstammung des Namens "Sklarz" diene". Am 16. November 1936 schrieb die Künstlerin einen Brief an die RFK, in dem sie wegen bevorstehender Eheschließung selbst ihren Austritt aus der "Reichsfilmkammer" erklärte.7) Bis Mitte der 1930er Jahre hatte sich Evelyn Holt noch mit Engagements als Soubrette an der "Komischen Oper" in Berlin über Wasser halten können, als sie 1936 den aus Konstanz stammenden, zwei Jahre älteren jüdischen Verleger und Literatur-Agenten Felix Guggenheim (1904 1976; → immigrantentrepreneurship.org) heiratete, war ihr auch das nicht mehr möglich. 1938 emigrierte das Paar über die Schweiz und England schließlich im August 1940 in die USA, ließen sich zunächst in San Francisco, dann in Los Angeles nieder. Dort gründete Felix Guggenheim die deutsch-jüdische "Pazifische Presse", betätigte sich als Verleger von Exil-Schriftstellern wie Thomas Mann, Franz Werfel, Lion Feuchtwanger und Alfred Döblin. Evelyn Holt selbst konnte im Filmgeschäft nicht mehr Fuß fassen und stand nie wieder vor der Kamera. Während des 2. Weltkrieges engagierte sie sich unter andrem in Los Angeles für den von ihrem Mann geleiteten "German-Jewish Club of 1933", in dem die in die USA geflüchteten jüdischstämmigen Deutschen einen Zusammenhalt bzw. Förderung gefunden hatten. Am 26. April 1946 erhielten Evelyn Holt und ihr Mann die amerikanische Staatsbürgerschaft, kurz zuvor war der gemeinsame Sohn geboren worden. Evelyn Holt kehrte niemals nach Deutschland zurück, sie starb am 22. Februar 2001 im hohen Alter von 94 Jahren in Los Angeles (Kalifornien). |
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Quellen (unter anderem*)):
Wikipedia,
www.cyranos.ch Fotos bei www.virtual-history.com |
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*) Weitere Quellen:
4) gemeint ist die US-amerikanische Schauspielerin Lillian Gish (→ Kurportrait innerhalb dieser HP) 5) Evelyn Holt. In: Dr. Hermann Treuner (Hrsg.): Filmkünstler – Wir über uns selbst (Sybillen Verlag, Berlin, 1928 7) Handbuch des deutschsprachigen Exiltheaters 1933 1945; Herausgeber: Frithjof Trapp, Werner Mittenzwei, Henning Rischbieter, Hansjörg Schneider; Band 2: Biographisches Lexikon der Theaterkünstler von Frithjof Trapp, Bärbel Schrader, Dieter Wenk, Ingrid Maaß (Teil 2, L-Z; K G Saur, München 1999) Lizenz Fotos Evelyn Holt (Urheber: Alexander Binder): Diese Bild- oder Mediendatei ist gemeinfrei, weil ihre urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist. Dies gilt für die Europäische Union, die Vereinigten Staaten, Australien und alle weiteren Staaten mit einer gesetzlichen Schutzfrist von 70 Jahren nach dem Tod des Urhebers. |
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