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Nach Produktionen wie "Das Geheimnis der Spielhölle von Sebastopol" (1920), "Der Club der Hasardeure" (1921) oder "Was der Totenkopf erzählt" (1921) zeigte sie sich als Gärtnerstochter Ljuba in Ludwig Bergers Literaturadaption "Der Roman der Christine von Herre"1) (1921), spielte "die rote Ose", flatterhafte Tochter des Kapitäns Tamen (Rudolf Hofbauer), in dem Drama "Am roten Kliff"3) (1921). Zur Filmografie gehören verschiedene Krimis, beispielsweise "Das Souper um Mitternacht" (1921) mit dem Untertitel "Abenteuer des Detektivs Harry Wills", "Nur eine Nacht" (1922) mit dem von Bruno Eichgrün1) gespielten Detektiv Nick Carter oder der Zweiteiler "Harry Hills Jagd auf den Tod" (1925) aus der "Harry Hill"-Reihe1) mit Valy Arnheim2). In dem prominent besetzten Streifen "Die Gesunkenen" (1926), mit dem Regisseur Rudolf Walther-Fein auch das Alkoholproblem in der Arbeiterklasse aufgriff, tauchte sie neben Asta Nielsen, William Dieterle und Otto Gebühr als "die lange Lotte" auf, gab "die Irre" in Kurt Bernhardts "Die Waise von Lowood"1) (1926), gedreht nach dem Roman "Jane Eyre"1) von Charlotte Brontë. Im Laufe der Jahre waren die Rollen für die beliebte Filmschauspielerin kleiner geworden, so stellte sie für Holger-Madsen die Frau Lind in dessen Karin Michaëlis1)-Adaption "Die heilige Lüge" (1927) dar, die Frau Enke, Mutter der Wilhelmine Enke1) (Dina Gralla), im ersten Teil von "Der alte Fritz"1) (1928) und mit knapp 30 Jahren "Die Alte" in Gerhard Lamprechts Sozialdrama "Unter der Laterne"1) (1928). Zu Sybill Morels letzten Arbeiten für den Stummfilm zählten die Aufklärungsfilme "Madame Lu, die Frau für diskrete Beratung" (1929), "Engel im Séparée. Mädchen in Gefahr" (1929) und "Kampf ums Leben"4) (1929). Mit dem opulenten Historienfilm "Spielereien einer Kaiserin" (1930), gedreht von Vladimir Striževskij5) frei nach dem Drama "Die Spielereien einer Kaiserin" von Max Dauthendey1) mit Lil Dagover2) als russische Zarin Katharina I.1), verabschiedete sich Sybill Morel von ihrem Publikum. Hier hatte sie die Rolle der Euphrosynia gespielt, Ehefrau des Zarewitsch Aleksei (Boris de Fast), Sohn von Zar Peter I.1) (Dmitri Smirnov) aus dessen ersten Ehe mit Jewdokija Lopuchina1). Sybill Morel stand ab 1919 zehn Jahre lang für rund fünfzig Stummfilme vor der Kamera, auch wenn es aus heutiger Sicht überwiegend Produktionen von untergeordneter filmhistorischer Bedeutung waren. Wie Wikipedia notiert, war auch Sybill Morel wie so viele weiblichen Filmstars der damaligen Zeit ein Motiv für die beliebten Tabakkarten, kleinen Bildern, die Zigarettenschachteln beigelegt waren und als Kaufanreiz dienten. Um so erstaunlicher, das sich kaum Fotomaterial von ihr im Internet finden lässt. Weiterhin wird bei Wikipedia ausgeführt, dass sie von 1918 bis 1935 mit Ernst Gotthelft (1890 1975) verheirate war. Als die Nazis an die Macht kamen, war er Verwaltungsdirektor und Stellvertreter des Direktors am Berliner "Theater am Schiffbauerdamm"1). Die Schauspielerin mit jüdischen Wurzeln " wurde im so genannten "Dritten Reich" mit einem Auftrittsverbot belegt. Die Nazis deportierten sie am 29. Oktober 1941 mit dem "Transport 3" aus Berlin ins "Ghetto Litzmannstadt"1) (auch "Ghetto Lodsch"). Durch rechtsgültigen Beschluss des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg vom 17. Februar 1960 wurde der Zeitpunkt ihres Todes auf Jahresende 1945 festgelegt. Sie starb jedoch bereits dreieinhalb Jahre zuvor, als sie am 9. Mai 1942 vom "Ghetto Lodz" aus in das nahegelegene "Vernichtungslager Chełmno"1) deportiert und dort am Tag der Ankunft ermordet wurde."6) |
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Quelle (unter anderem): Wikipedia,
cyranos.ch Foto bei www.virtual-history.com |
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Link: 1) Wikipedia, 2) Kurzportrait innerhalb dieser HP, 3) filmportal.de,
4) stummfilm.at, 5) www.difarchiv.deutsches-filminstitut.de 6) Quelle: Wikipedia (Stand 30.08.2021) Lizenz Foto Sybill Morel (Urheber: Atelier "Becker & Maass" (1902 1938)): Dieses Werk ist gemeinfrei, weil seine urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist. Dies gilt für das Herkunftsland des Werks und alle weiteren Staaten mit einer gesetzlichen Schutzfrist von 80 oder weniger Jahren nach dem Tod des Urhebers. |
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