Der Staatsanwalt hat das Wort
Im Deutschen Fernsehfunk (DFF) der ehemaligen DDR wurde am 21. Oktober 1965 mit der Folge "Seriöser Erfinder sucht Teilhaber"1) die Reihe "Der Staatsanwalt hat das Wort" aus der Taufe gehoben, die es bis 1991 in unregelmäßigen Abständen auf 139 Folgen brachte und über die Jahre sehr erfolgreich war. Die Sendung war keine Krimiserie, wie man sie aus dem westlichen, vor allem amerikanischen Fernsehen kannte – ein Verbrechen wird ausgeübt, der oder die Ermittler treten auf den Plan, der Täter wird – oft hochdramatisch – dingfest gemacht. Als "Kriminologisches Fernsehspiel" propagiert, lag der Schwerpunkt nicht auf der Aufklärung eines Verbrechens, sondern vielmehr wurden sozialgetreue Studien menschlicher Schicksale gezeigt; im Anschluss an die Geschichte wurde das soziale Umfeld des Täters analysiert, um die Ursachen des Delikts zu erforschen. Der als Pressesprecher bei der Generalstaatsanwaltschaft der DDR tätige Staatsanwalt Dr. Peter Przybylski1) macht den Zuschauer mit eher alltäglichen Delikten wie Diebstahl, Betrug, Veruntreuung, Heiratsschwindel oder Verkehrsverstößen bekannt, meist gerät der Protagonist oder die Protagonistin durch private Schicksalsschläge oder unglückliche Umstände mit dem Gesetz in Konflikt. Der Tathergang wird semi-dokumentarisch aufbereitet und am Ende jeder Sendung steht die Tat selbst. Gewaltverbrechen wie Totschlag oder Mord wurden so gut wie überhaupt nicht thematisiert, da die behandelten Fälle in Einklang mit der Kriminalitätsstatistik der DDR stehen mussten. Nachdem der Zuschauer über das Vorfeld bzw. die Straftat selbst aufgeklärt worden war, trat Staatsanwalt Dr. Peter Przybylski erneut auf den Plan, kommentierte den Fall als Jurist, nannte das Urteil und wies auch (belehrend) auf die moralischen Faktoren aus sozialistischer Sicht hin.
 
Die erste Folge von " Staatsanwalt hat das Wort" lief am 21. Oktober 1965 unter dem Titel "Seriöser Erfinder sucht Teilhaber". Die Reihe hatte von Seiten der Verantwortlichen mehrere Funktionen. Auf der einen Seite wollte man Kriminalität mit künstlerischen Mitteln bekämpfen und das Rechtsbewusstsein der DDR-Bürger stärken. Auf der anderen Seite sollte auch dem Bedürfnis des Publikums nach spannender Unterhaltung entsprochen werden. Es war die erste Reihe, die sich mit Verbrechen von DDR- Bürgern auseinander setzte; nur 2 Episoden behandelten Fälle, deren Ursachen von der BRD ausgingen. Des Weiteren war wichtig, dass keine Kritik gegen den eigenen Staat aufkam. So konnte die 1979 gedrehte Folge "Risiko" zu Zeiten der Mauer nicht gezeigt werden. Sie entstand auf Vorschlag des Staatsanwalts und thematisierte eine Republikflucht. (Quelle: Wikipedia)

Verschiedene Regisseure setzten im Verlaufe der Jahre die Geschichten in Szene, renommierte Schauspieler wie beispielsweise Jenny Gröllmann, Ezard Haußmann, Gunter Schoß, Horst Drinda, Annekathrin Bürger, Walter Plathe, Werner Dissel, Rolf Hoppe, Jörg Schüttauf, Karsten Speck, Daniel Morgenroth, Karin Gregorek, Otto Mellies oder Anja Kling visualisierten mit ihrer subtilen Darstellung Täter und Opfer.
Nach der so genannten "Wende" wurde die Reihe mangels Zuschauerresonanz eingestellt. www.mdr.de notiert: "Im Herbst 1989 gab es harsche Proteste der Fernsehzuschauer gegen Staatsanwalt Peter Przybylski, der als die "personifizierte DDR-Justiz" galt. Er wurde entlassen und in den weiteren Folgen durch Schrifttafeln, Moderatoren und Live-Diskussionen ersetzt. Doch die Zuschauer waren auch der Reihe selbst überdrüssig geworden." Die letzte Folge lief am 28. Juli 1991 und trug bezeichnenderweise den Titel "Bis zum bitteren Ende".
  
Siehe auch Wikipedia (mit Episodenliste), fernsehserien.de, www.mdr.de
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Link: 1) Wikipedia
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