So wurde sie mit einem kleinen Part in von dem von Reinhold Schünzel mit Willy Fritsch als Jupiter/Amphitryon1) gedrehten Kassenschlager "Amphitryon"1) (1935) betraut, einen ersten größeren Auftritt hatte sie in dem bis heute zu den so genannten "Vorbehaltsfilmen"1) zählenden NS-Propagandastreifen "Togger"1) (1937). In diesem, im Zeitungsmilieu angesiedelten Drama präsentierte sie sich an der Seite der Protagonisten Paul Hartmann, Renate Müller und Mathias Wieman als verschwenderische Sängerin Maria de Costa und trällerte unter anderem die Lieder "Ich bin in das Leben verliebt" und "Die Liebe ist ein Spiel mit dem Feuer". Regie führte Jürgen von Alten1) (1903 1994), aus der beruflichen Zusammenarbeit ergab sich eine private Beziehung, am 22. Mai 1937 heiratete das Paar in Berlin. Jürgen von Alten besetzte seine Frau erneut als Sängerin bzw. verführerische Ehefrau des Kapitän Holm (Paul Westermeier), die in dem melodramatischen, nach dem Roman "Winke, bunter Wimpel! Eine Fischergeschichte von der Kurischen Nehrung" von Alfred Karrasch1) realisierten Abenteuer "Heimweh"2) (1937) zur Gangsterbraut mutiert und den rechtschaffenden Matrosen Christof Peleikis (Gustav Knuth) ins Unglück stürzt; aus diesem Film stammt der Schlager "Das große Glück gesucht". Als von Alten mit "Der Biberpelz"2) (1937) die gleichnamige Diebeskomödie1) von Gerhart Hauptmann1) werkgetreu nach dem Drehbuch von Georg C. Klaren1) unter anderem mit Heinrich George als Amtsvorsteher Baron von Wehrhahn und Ida Wüst als Waschfrau Auguste Wolff in Szene setzte, tauchte Hilde Seipp einmal mehr als Sängerin auf. 1938 folgten Auftritte in drei Kurz-Spielfilmen ihres Ehemannes, erst Anfang Januar 1944 zeigte sich die Künstlerin wieder in einer abendfüllenden Kinoproduktion. Unter der Regie von Robert A. Stemmle1) trat sie in dem satirischen Lustspiel "Johann"2) als vermeintliche Diebin bzw. Gräfin Alice von Heiningen neben Theo Lingen auf, der als Autor für die turbulente Geschichte verantwortlich zeichnete und in der Doppelrolle des dienstfertig-diskreten Kammerdieners Johann bzw. des angehenden Hotelbesitzers Hans Pietschmann glänzte. Nach Erich Engels1) Revue-Streifen "Es lebe die Liebe"1) (1944) und der Rolle der Sängerin Fritzi Lindner, die für den erkrankten Revue-Star Manuela del Orta (Lizzi Waldmüller) an der Seite des berühmten Tenors Manfred Richter (Johannes Heesters) einspringt, beendete Hilde Seipp zunächst ihre kurze, wenn auch intensive Leinwandkarriere. Erst Jahre nach Kriegsende ließ sie sich für die parodistische Gangster-Komödie "Die Sterne lügen nicht"1) (1950; auch "Herr Megelein ist nicht zu sprechen") von ihrem Mann noch einmal vor die Kamera locken und übernahm neben Protagonist Carl-Heinz Schroth als Buchhändler Otto Megelein sowie unter anderem Magda Schneider, Fritz Kampers und Hubert von Meyerinck den kleinen Part einer Operettensängerin. Danach zog sie sich endgültig vom Filmgeschäft bzw. aus der Öffentlichkeit zurück → Übersicht Filmografie. Als Leinwanddarstellerin ist Hilde Seipp nahezu in Vergessenheit geraten, als Schlager-Interpretin sind etliche ihrer Titel der 1930er Jahre jedoch bis heute recht populär und auf Schallplatte (bzw. neuerdings bei "You Tube") der Nachwelt erhalten geblieben. Zu ihren erfolgreichsten Stücken zählen das Tangolied "Nachts, ging das Telefon" (Text und Musik: Willi Kollo) und "Schön war die Zeit" (Musik: Peter Kreuder1)) aus dem Willi Forst-Film "Serenade"1) (1937) oder das Lied "Das ist der Can Can von Paris". Hilde Seipp starb am 4. November 1999 eine Woche nach ihrem 90. Geburtstag in der Gemeinde Lilienthal1) bei Bremen, wo sie lange Jahre mit ihrem Ehemann Jürgen von Alten, der bereits am 28. Februar 1994 von ihr gegangen war, gelebt hatte. |
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Quellen: Wikipedia,
cyranos.ch Ein Foto bei virtual-history.com |
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Fremde Links: 1) Wikipedia, 2) filmportal.de 3) Quelle: peter-kreuder.de Lizenz Foto Hilde Seipp (Urheber: Alexander Schmoll): Diese Bild- oder Mediendatei ist gemeinfrei, weil ihre urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist. Dies gilt für die Europäische Union, die Vereinigten Staaten, Australien und alle weiteren Staaten mit einer gesetzlichen Schutzfrist von 70 Jahren nach dem Tod des Urhebers. |
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